Steckengebliebener Bau: Für den Anspruch auf erstmalige Errichtung gibt es Grenzen

Frühes Aus: In dem Fall, über den der BGH nun entschied, war der Bauträger bereits in der Abrissphase des vormaligen Bestandsgebäudes in Insolvenz gefallen.BGH-ENTSCHEIDUNG. Ein Wohnungseigentümer kann laut Bundesgerichtshof zwar die erstmalige Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums verlangen. Allerdings gilt das nur, wenn dies auch den anderen Eigentümern zumutbar ist. Zugrunde lag der Entscheidung ein Fall aus Rheinland-Pfalz. Das Wichtigste zum Urteil fasst Rechtanwalt Matthias Pauli, Rechtsberater von Haus & Grund Koblenz und Vorsitzender von Haus & Grund Simmern, zusammen.

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