Haus & Grund Koblenz freute sich über einen Rekord – musste aber viel Kritik austeilen
Christoph Schöll fand wie immer deutliche Worte. Der Entwurf eines Landesgesetzes zur Festlegung getrennter Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien komme „viel zu spät“, kritisierte der Vorsitzende bei der Mitgliederversammlung von Haus & Grund Koblenz.
Fotos: Haus & Grund Koblenz
Christoph Schöll, Vorsitzender von Haus & Grund Koblenz, freute sich über einen neuen Rekord: Er verkündete auf der Mitgliederversammlung 2024 des Ortsvereins einen Anstieg der Mitgliederzahl auf 5.263 (Stand November 2024). Vor rund 270 Mitgliedern, was ebenfalls einen Rekordbesuch darstellt, kritisierte Schöll im Rheinsaal der Rhein-Mosel-Halle die erst im Oktober – und damit nur wenige Wochen vor Inkrafttreten der Grundsteuer-Reform zum Jahreswechsel – erfolgte Vorlage des Entwurfs eines Landesgesetzes zur Festlegung getrennter Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien als „viel zu spät“.
Andere Bundesländer reagierten im Sommer
„Die Verschiebung des Grundsteueraufkommens zu Lasten der Wohnimmobilien haben andere Bundesländer bereits im Sommer geregelt“, erklärte Christoph Schöll. Der Landesverband Haus & Grund Rheinland-Pfalz habe gemeinsam mit dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz schon vor geraumer Zeit eine unbürokratische Neutralisierung der Belastungsverschiebung über die Änderung der Steuermesszahlen angeregt. Diesem Vorschlag sei die Mainzer Ampelregierung im Gegensatz zum Saarland nicht gefolgt. Man habe vielmehr den „Schwarzen Peter“ bei der Korrektur der Belastungsverschiebung an die Kommunen weitergegeben, die nun vor einer weiteren und vor allem völlig überflüssigen bürokratischen Herausforderung stünden.
Unklar, was die Stadt nun beschließen wird
Nach Schölls Worten ist es derzeit unklar, ob die unterschiedlichen Hebesätze auch in Koblenzbeschlossen werden. Dass in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses der Stadt Koblenz am 18. November 2024 keine Beschlussfassung zu den Hebesätzen der Grund- und Gewerbesteuer erfolgte, sei allein auf die verspätete Gesetzesvorlage durch die Mainzer Ampelregierung zurückzuführen, meinte Christoph Schöll, der zugleich Fraktionsvorsitzender der FDP im Rat ist.
Hohe Belastung für Einfamilienhäuser
Er verwies auf zwei erfolglose Rechtsbeschwerden der Landesregierung gegen Beschlüsse des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz zur Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerreform nach dem so genannten „Scholz-Modell“. Diese Rechtsbeschwerden habe der Bundesfinanzhof mit zutreffender Begründung zurückgewiesen. Hauptkritikpunkt an der Grundsteuerreform seien fehlende Rechtswegmöglichkeiten, die nun bereits korrigiert wurden, und nicht konsistente Bodenrichtwerte, die in Gebieten, in denen wenige Verkäufe getätigt wurden, weit hinter den Bodenrichtwerten für jene Gebiete zurückbleiben, in denen während der zehnjährigen Niedrigzinsphase eine starke Verkaufstätigkeit zu registrieren war.
Die hohen Bodenrichtwerte seien es auch, die zu einer überproportionalen Belastung der Besitzer von Einfamilienhäusern in Koblenz führen werden, die teilweise mit einer doppelten und fast dreifachen Mehrbelastung rechnen müssten. „Auch hier fordern wir eine Korrektur, denn das wird in Koblenz auch viele Rentner mit niedrigem Einkommen treffen“, so der Haus & Grund Vorsitzende.
Lothar Breitenbach zum Heizungsgesetz
Zum Heizungsgesetz verwies Vorstand Lothar Breitenbach darauf, dass im Zuge eines Regierungswechsels nach der Bundestagswahl eine grundlegende Neuregelung zu erwarten sei. Das Heizungsgesetz werde – wie die Beratungen in diesem Bereich zeigten – vielfach kritisiert. „Mit dem Einbau einer Wärmepumpe ist es insbesondere bei älteren Bestandsimmobilien eben nicht getan. Vor den hohen Kosten einer energetischen Sanierung schrecken weiterhin viele Eigentümer zurück“, so Breitenbach.
CO2-Steuer: Mögliche Klage auf Verfassungswidrigkeit
Christoph Schöll, der in seiner Funktion als Landesverbandsvorsitzender auch Mitglied des Vorstands von Haus & Grund Deutschland ist, berichtete, dass von Seiten des Zentralverbands derzeit eine Klage zur möglichen Verfassungswidrigkeit der CO2-Steuer geprüft werde. Hintergrund sei der Umstand, dass auch ein Immobilieneigentümer, der seine Immobilie vollständig und bestmöglich energetisch saniert habe, weiterhin zu hohen Zahlungen bei der CO2-Steuer herangezogen würde, wenn der Mieter dieser Wohnung ein hohes Verbrauchsverhalten aufweise. „Die verbrauchsbezogene Abrechnung der CO2-Steuer führt dann zu hohen Kosten für den Eigentümer, obwohl dieser alles zu Verringerung der CO2-Belastung getan hat. Dies führt zu erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken“, so Schöll.
Preisrückgänge bei Bestandsimmobilien
In seinem Grundstücksmarktbericht verwies Christoph Schöll nach dem Ende der Niedrigzinsphase auf teilweise erhebliche Preisrückgänge bei Bestandsimmobilien. Die Verkaufstätigkeit bei neuen Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern sei aufgrund der in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Baupreise stark gesunken. Die Angebotsmieten in Koblenz, führte Schöll weiter aus, befänden sich im Vergleich zu anderen Großstädten wie Bonn, Mainz, Wiesbaden, Ludwigshafen und Trier auf einem niedrigeren Niveau bei einer nicht mehr stark steigenden Tendenz.
Unklarer Fortgang bei kommunaler Wärmeplanung
Zur kommunalen Wärmeplanung erklärte Schöll, dass hier nach der Vorlage des von der EVM AG und dem Umweltcampus Birkenfeld erstatteten Berichts die weitere Entwicklung abgewartet werden müsse. Es werden mit den Bereichen Altstadt, Rauental und Karthause drei Fokusgebiete für die mögliche Umsetzung von Wärmenetzen herausgestellt. „Wenn das tatsächlich umgesetzt wird, dann bitte so, dass Heizenergie für Mieter und Eigentümer bezahlbar bleibt“, mahnte der Haus & Grund Vorsitzende.
Legte den Mitgliedern hervorragende Zahlen vor (linkes Foto): Lothar Breitenbach bei seinem Kassenbericht.