Haus & Grund: Jetzt noch Förderanträge für den Heizungstausch stellen

Vorsitzender Christoph Schöll stellt große Unsicherheiten bei Hausbesitzern fest – Tipps für Eigentümer

Beim Thema Heizungstausch herrscht derzeit große Unsicherheit. Wie Christoph Schöll, Vorsitzender des Eigentümervereins Haus & Grund in Koblenz, erklärt, hat die Nachfrage nach Wärmepumpen nach langer Stagnation jüngst wieder kräftig zugelegt. „Viele Hausbesitzer treibt die Sorge um, dass die neue Bundesregierung die großzügige Heizungsförderung, die unter der Ampel-Koalition eingeführt wurde, wieder abschaffen könnte“, so Schöll. Dies sei auch der Grund, warum das Bundeswirtschaftsministerium zurzeit einen deutlichen Anstieg der Förderanträge verzeichnet. Auch wenn sich der Haus & Grund-Vorsitzende prinzipiell für eine deutliche Vereinfachung des Gebäudeenergiegesetzes, eine Entbürokratisierung und weniger Zwang einsetzt, rät er investitionswilligen Eigentümern, jetzt noch zügig Förderanträge zu stellen.

Vier wesentliche Bestandteile bestimmen die Höhe der Förderung für jeden Hausbesitzer individuell. Die 30-prozentige Grundförderung gilt mit wenigen Ausnahmen so gut wie immer, solange die neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden kann. Die Grundförderung, so Christoph Schöll, gibt es für Wohn- und Nichtwohngebäude im Bestand. Einen 20-prozentigen Klimageschwindigkeitsbonus erhalten Eigentümer, die besonders schnell sind und ihre funktionsfähige fossile Heizung vorzeitig austauschen oder eine Heizung tauschen, die mindestens 20 Jahre alt ist. Dieser Bonus reduziert sich laut Heizgesetz ab 2029 kontinuierlich – 2036 gibt es zum Beispiel nur noch acht Prozent Geschwindigkeitsbonus.

Weiterhin erhalten jene Eigentümer einen 20-prozentigen Einkommensbonus, die ein weniger als 40.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen haben. Schließlich gibt es 5 Prozent Effizienzbonus für besonders effiziente Wärmepumpen, zum Beispiel solche, die ein umweltfreundliches Kältemittel benutzen. Insgesamt lassen sich diese Förderungen kombinieren, sodass bis zu 70 Prozent der Kosten bezahlt werden. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro begrenzt, sodass maximal 21.000 Euro als Förderung möglich sind. Auch für die Optimierung der Heizung gibt es eine Förderung von bis zu 70 Prozent. Es gibt zwei Ausnahmen, bei denen der Staat keine Förderung für eine neue Heizung gewährt, nämlich bei Gebäuden, die jünger als 5 Jahre alt sind, und eine Heizungsoptimierung wird erst gefördert, wenn die Anlage älter als zwei Jahre ist.

Förderungen können über das Programm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) abgewickelt und bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Folgende Heizungen sind förderberechtigt: Solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, Wasserstofffähige Heizungen, Fern- oder Nahwärmeanschlüsse sowie Stromdirektheizungen (zum Beispiel eine Infrarotheizung).

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