Haus & Grund kritisiert steigende Grundsteuer in Koblenz

Schöll: Erhebliche Mehrbelastungen für Vermieter und Mieter

Die Koblenzer Stadtverwaltung schlägt vor dem Hintergrund der desolaten Haushaltslage vor, die Hebesätze der beiden Grundsteuern und der Gewerbesteuer zu erhöhen: bei der Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) von 420 auf 551 Punkte und bei der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) von 340 auf 438 von Hundert. „Damit wird eine verfehlte Bundes- und Landespolitik wieder einmal auf dem Rücken der Hausbesitzer und ihrer Mieter ausgetragen“, erklärt dazu Christoph Schöll, Vorsitzender des Eigentümerverbandes Haus & Grund in Koblenz und auf Landesebene. Mit den anstehenden Haushaltsberatungen muss der Stadtrat auch über diese Erhöhungen noch beschließen.

„Oberbürgermeister Langner hat die Grundsteuererhöhung um 131 Punkte in seiner Haushaltsrede mit der Herstellung von Aufkommensneutralität nach der Grundsteuerreform begründet. Das Mainzer Finanzministeriums sieht die Aufkommensneutralität für die Grundsteuer B in Koblenz nicht bei 551, sondern bereits bei 525 Punkten erreicht, was zunächst der Klärung bedarf“, so Schöll.

Bisher lag Koblenz bei der Grundsteuer B, die Immobilienbesitzer und letztlich über die Nebenkostenumlage auch Mieter zahlen müssen, um 45 Prozentpunkte unter dem geltenden Nivellierungssatz von 465 Punkten. Die Befürchtungen von Haus & Grund, dass die Steuer im kommenden Jahr erhöht wird, da die Stadt ihren Haushalt nicht mehr ausgleichen kann und zu Mehreinnahmen auf diesem Weg gezwungen wird, haben sich mit der Ankündigung von Oberbürgermeister David Langner indes leider bewahrheitet.

Zu den besonderen Verlierern bei der Grundsteuerreform gehören in Koblenz die Eigentümer von Einfamilienhäusern mit größeren Grundstücken. „Hier wird es insbesondere bei älteren Immobilien gravierende Mehrbelastungen geben“, so der Haus & Grund-Chef, der jedoch darauf hinweist, dass die Grundsteuerreform nach dem sog. Scholz-Modell in zwei Beschlüssen des Rheinland-Pfälzischen Finanzgerichts (Az. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) für verfassungswidrig erklärt wurden. „Die Rechtsbeschwerden der Landesregierung gegen diese Beschlüsse wurden vom Bundesfinanzhof zurückgewiesen, so dass hier die weitere Klärung durch das Bundesverfassungsgericht abzuwarten bleibt“ so Schöll.

Für Haus & Grund-Vorstandsmitglied Lothar Breitenbach bedeutet die Ankündigung der Stadtverwaltung „einen herben Schlag ins Kontor“ für Hausbesitzer, Vermieter und Mieter, die über die Betriebskostenumlage ebenfalls mit der höheren Grundsteuer belastet werden. „Dies umso mehr, da sich aufgrund der Untätigkeit der Landesregierung im Rahmen der Grundsteuerreform eine Verschiebung des Gesamtaufkommens der Grundsteuer von 40% auf 60% zu Lasten der Wohngrundstücke im Vergleich zu gewerblich genutzten Grundstücken ergibt, was auch vom Rheinland-Pfälzischen Städtetag kritisiert wurde“, so Breitenbach.

Das ifo-Institut hat vor geraumer Zeit erklärt, dass Menschen mit mittlerem Einkommen in Deutschland am Rande ihrer Belastungsfähigkeit sind. Und im europäischen Vergleich hat die hiesige Mittelschicht die höchste Steuer- und Abgabenlast zu tragen. „Die Belastungsgrenze ist eindeutig erreicht“, sagt Haus & Grund-Vorsitzender Schöll. „Alle, auch die Eigentümer, die unseren Staat und die Gesellschaft tragen, müssen von Bund und Land endlich spürbar entlastet werden, statt immer neue Steuererhöhungen und teure Gesetze auf den Weg zu bringen.“

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