Prof. Gregor Kirchhof verlangt in Koblenz notwendige Korrekturen der Grundsteuerreform

Eigentümerverein Haus & Grund und Juristische Gesellschaft Mittelrhein hatten den Experten zum Vortrag über das umstrittene Thema eingeladen

Hochinteressante Einsichten zur Grundsteuerreform vermittelte Prof. Dr. Gregor Kirchhof, Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht der Universität Augsburg, bei der HwK Koblenz. Der Koblenzer Eigentümerverein Haus & Grund hatte in Zusammenarbeit mit der Juristischen Gesellschaft Mittelrhein den prominenten Experten eingeladen.

Kirchhof habe mit seinem Gutachten die bundesweite Diskussion zur Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform angestoßen, führte Christoph Schöll, Vorsitzender von Haus & Grund Koblenz, ins Thema ein. Eindeutig sei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018, das wegen der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes die Grundgesetzwidrigkeit der Grundsteuer festgestellt habe. Schöll zog das Fazit: „Verlierer sind eindeutig die Eigentümer von größeren Einfamilienhausgrundstücken mit hohen Bodenrichtwerten, Gewinner sind vielfach gebrauchte Wohnungseigentume, die teilweise erheblich weniger zahlen.”

Hans-Jörg Assenmacher, Vorsitzender der Juristischen Gesellschaft Mittelrhein, stellte die Frage in den Raum, was bei der Grundsteuer überhaupt Gegenstand der Besteuerung sei. Immerhin gehe es um Steuereinnahmen für die Kommunen in Höhe von 15 Milliarden Euro pro Jahr. Historisch gesehen sei die Auseinandersetzung mit dieser Thematik durchaus nicht neu: „Schon in der Antike gab es eine Grundsteuer.”

Prof. Gregor Kirchhof klärte zunächst die allgemeine Situation: „Wir haben es hier zum ersten Mal mit einem Bundesgesetz zu tun, von dem die Länder abweichende Regelungen treffen können. Bundesländer ringen um das beste Grundsteuergesetz. Das ist neu in unserem Föderalismus.” Er sehe aber eine Vielfalt von Problemen. Insbesondere bewirken das Bundesgesetz und das Bodenwertmodell Baden-Württembergs rechtswidrige grundsteuerliche Masseneingriffe, weil die genutzten Bodenrichtwerte für eine steuerliche Bemessung zu ungenau sind. Kirchhof argumentierte, dass durch die Verwendung dieser Parameter zu große Bewertungsunterschiede entstünden, die zu einer ungleichen steuerlichen Belastung führten. Zudem werde den Steuerpflichtigen die sonst übliche Möglichkeit, durch individuelle Gutachten einen realitätsnäheren Wert nachzuweisen, erst ab Bewertungsunterschieden von über 40 Prozent (Bundesmodell) und über 30 Prozent (Bodenwertmodell) zugelassen.

Diese Schwellen seien aber für das Steuerrecht zu hoch. Keiner würde etwa akzeptieren, dass Personen mit einem Jahreseinkommen von 60.000 und 100.000 Euro die gleiche Einkommensteuer entrichten muss. Zudem sei das Bundesmodell äußerst fehleranfällig und arbeitsintensiv. „Die Länder Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachen zeigen zudem durch ihre einfachen Modelle, dass der Aufwand vermeidbar ist.” Die Bodenwertsteuer in Baden-Württemberg lasse zudem gleichheitswidrig Immobilien unberücksichtigt.

Gegenwärtig profitiere die Diskussion über die daher notwendige Reform des Bundesmodells und des Bodenwertmodells aber davon, dass in den vergangenen Monaten eine Fülle von Grundsteuerdaten erhoben wurde. Die neuen Kenntnisse über die Grundsteuer seien nun deutlich besser als die Informationen zur Zeit des Gesetzgebungsverfahrens. Die Verfassungsverletzungen seien klarer zu erkennen und könnten besser korrigiert werden. Seine persönliche Perspektive entspreche dem Satz des Staatsphilosophen Baron de Montesquieu: „Gesetze, die ihren Zweck nicht erfüllen, schaffen wir ab.”

Neben der Frage, was die Grundsteuer denn überhaupt konkret besteuere, sei nach wie vor fraglich, warum die Politik sich so lange Zeit mit einer Grundsteuerreform gelassen habe. Kirchhof: „Die Einheitswerte waren so kompliziert, dass sie nicht mehr aktualisiert wurden. Das Bundesverfassungsgericht hat den daraus folgenden Gleichheitsverstoß bereits im Jahr 1995 für die Erbschaft- und Vermögensteuer festgestellt.” Seit diesem Jahr stehe fest, dass die Grundsteuer verfassungswidrig sei. Es sei kein Ruhmesblatt des Rechtsstaats, dass die öffentliche Hand erst Jahre später und nach einer weiteren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 die notwendige Grundsteuerreform beschlossen hat.

Ein weiteres Problem sieht Kirchhof in der zeitlichen Abfolge der Bescheide: Die Bewertung erfolge, bevor die Gemeinden ihre Hebesätze festlegen und die Grundsteuerlast daher feststehe. Steuerpflichtige mussten daher gleichsam ins Blaue hinein Widersprüche einlegen, was folglich oft unterlassen wurde.

Kirchhof sprach sich für das Flächenmodell Bayerns, insbesondere aber die Modelle von Hamburg, Hessen und Niedersachsen aus. Kirchhof: „Diese Modelle basieren auf wenigen, klaren Parametern wie Grundstücks- und Wohnfläche und erfüllen meiner Ansicht nach die verfassungsrechtlichen Anforderungen besser.” Er empfehle daher, dass andere Bundesländer sich an diesen Beispielen orientieren sollten. Insbesondere Bayern habe eine treffende Antwort für den Belastungsgrund der Grundsteuer entwickelt: „Die Gemeinden erbringen Leistungen, die nicht durch Gebühren und Beiträge gedeckt werden, aber dem Grundbesitz zu Gute kommen, wie zum Beispiel Straßen, Kindergärten, Sport- und Parkanlagen oder weitere Infrastrukturen.”

Hochspannend waren auch Kirchhofs Ausführungen zur Steuervielfalt. Nach einem Satz des schottischen Philosophen Adam Smith solle jede Steuer gerecht sein, jeder Bürger müsse sie verstehen und die Abgaben seien zudem einfach und wirtschaftlich zu erheben. Diese Grundsätze werden in Deutschland bei vielen Abgaben nicht umgesetzt. Allein die schwindend geringen Anteile am Gesamtsteueraufkommen von rund 20 Steuern wie zum Beispiel der Hunde-, Schaumwein- oder Sportwettensteuer im Verhältnis zum Aufwand der Erhebung seien bezeichnend.

Im Bereich der Steuergesetzgebung, so Kirchhof bei der gut besuchten Veranstaltung von Haus & Grund und Juristischer Gesellschaft Mittelrhein, sei die technische Entwicklung umfassend zu begrüßen. Nur ist dies in Deutschland noch nicht zu erkennen. Es gehöre auch zu den Pflichten eines freiheitlich orientierten Staates, eine umfassend vereinfachte Steuererklärung zu gestalten. „In Schweden reicht eine SMS, in Finnland das Schweigen, um eine vorausgefüllte Steuererklärung abzugeben. In Estland konnten durch Digitalisierung 36 Prozent der Verwaltungskosten eingespart werden. So leicht könnte es sein. Es bedarf nicht mal einer Postkarte oder eines Bierdeckels.”

Die Grundsteuerreform kommentierte Prof. Gregor Kirchhof (links) mit einem Zitat des Staatsphilosophen Montesquieu: „Gesetze, die ihren Zweck nicht erfüllen, schaffen wir ab.” Rechts neben Kirchhof sind Hans-Jörg Assenmacher, Vorsitzender der Juristischen Gesellschaft Mittelrhein, und Christoph Schöll, Vorsitzender von Haus & Grund Koblenz und auf Landesebene, zu sehen. Foto: Wolfgang Lucke

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