Rekordbesuch der Immobilienmesse: Ein voller Erfolg auch für Haus & Grund Koblenz

1.800 Besucher, rund 40 Aussteller und Referenten, die wertvolle Tipps gaben – die Veranstalter zeigten sich hoch zufrieden mit dem Echo auf die Koblenzer Immobilienmesse 2024. Christoph Schöll, Vorsitzender des Mitveranstalters Haus & Grund Koblenz, fand klare Worte zur aktuellen Wohnungspolitik.

Fotos: Wolfgang Lucke / Haus & Grund Koblenz

MMit rund 1.800 Besuchern erlebte die Koblenzer Immobilienmesse Mitte März einen neuen Rekord. Für viele der etwa 40 Aussteller und Referenten ist dies ein Zeichen dafür, dass trotz aller politischen Unsicherheiten, Preissteigerungen und den aktuellen Zinsen ein Aufschwung in punkto Immobilien zu erkennen ist. Am Abend waren dann auch die Veranstalter – neben Haus & Grund Koblenz die Sparkasse und die Rhein-Zeitung Koblenz – höchst zufrieden mit dem Echo auf die Messe, die sich regional voll etabliert hat.

Herausfordernde politische Rahmenbedingungen

Themen wie Photovoltaik, Energiekosten und energetische Sanierung, Architektur und Innenraumgestaltung, Handwerk, Bauen und Design sowie Immobilienvermittlung und Finanzberatung lockten zahlreiche Interessenten in die Rhein-Mosel-Halle. Dabei stellten die Experten fest, dass nicht wenige Hausbesitzer und Kaufinteressenten zurzeit nicht so richtig wissen, wie sie vor allem auf die politischen Rahmenbedingungen reagieren sollen. Auch um sich Tipps und Ratschläge zu holen, kamen sie eben auf die Immobilienmesse, wo es etwa in Sachen drohnengestützter Wärmebildtechnik, Wartung von Fotovoltaikanlagen oder Speicherlösungen zahlreiche Gespräche und Beratungen gab.

Bei Bestandsimmobilien droht eine Kostenfalle

Großen Anklang bei den Zuhörern fand der Vortrag von Christoph Schöll, Vorsitzender von Haus & Grund in Koblenz und auf Landesebene, der zunächst mit deutlicher Kritik am Heizungsgesetz der Bundesregierung aufwartete. Was vom grünen Wirtschaftsminister Robert Habeck auf den Weg gebracht wurde, sei zwar nach heftigen und deftigen Protesten in der Bevölkerung etwas entschärft worden. Dennoch sollte jeder, der eine Bestandsimmobilie erwerben möchte, zuvor einen Energieberater engagieren, da ansonsten die Kostenfalle droht.

Doch nicht allein die grüne Heizungsplanwirtschaft plagt Hausbesitzer und -käufer. Als Nächstes kommt die EU-Gebäuderichtlinie, die noch in diesem Jahr von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden soll. Zwar sei die Gebäuderichtlinie gegenüber früheren Entwürfen etwas geschliffen worden. Faktisch aber kann sie trotzdem zu einem Sanierungszwang führen, den viele Hausbesitzer aus finanziellen oder Altersgründen so gar nicht leisten können, warnte Schöll. Die EU schreibt vor, dass der durchschnittliche Primärenergieverbrauch aller Wohngebäude bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um mindestens 20 bis 22 Prozent fallen soll. Ab 2050 soll der nationale Gebäudebestand in Nullemissionsgebäude umgewandelt sein – 55 Prozent der Energieeinsparungen müssen durch die Renovierung der Häuser mit der schlechtesten Energieeffizienz erreicht werden.

Bürokratische Vorgaben gefährden sozialen Frieden

Christoph Schöll befürchtete, dass spätestens mit diesen bürokratischen EU-Vorgaben der soziale Frieden nicht nur in Deutschland gefährdet wird. Wenn sich in der Bevölkerung die Erkenntnis durchsetzt, was die Richtlinie an massiven zusätzlichen Kosten für Vermieter und Mieter bedeutet, könnte die Zustimmung für die AfD im schlimmsten Fall noch größer werden. Und zugleich sei die Gefahr groß, dass die überwiegende Zufriedenheit mit der Wohnsituation in Koblenz damit den Bach hinuntergeht. Es bleibe nun erst einmal abzuwarten, wie die Vorgaben der EU von der Bundesregierung umgesetzt werden.

Ein Freund klarer Worte: Christoph Schöll bei seinem Vortrag.

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4 Creditreform

Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/ oder scannen Sie den QR-Code.

5 Kategorien von Empfängern

Zur Erfüllung der vorgesehenen Zwecke kann auf die jeweils erforderlichen Daten ein abteilungsübergreifender Zugriff innerhalb unseres Unternehmens stattfinden. Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter können für bestimmte Zwecke Daten erhalten, z.B. für IT-Dienstleistungen, Aktenvernichtung und Marketing. Weitere Empfänger personenbezogener Daten können darüber hinaus z. B. öffentliche Stellen, Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Rechtsanwälte und Steuerberater oder Auskunfteien sein.

 

6 Übermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation

Eine Datenübermittlung in Drittstaaten findet nur statt, soweit dies z.B. zur Durchführung eines Vertrags erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist, Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben oder dies aus Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung hervorgeht, z.B. im Rahmen eines Konzerndatentransfers. Im Rahmen der Wartung von IT-Komponenten ist darüber hinaus nicht auszuschließen, dass ein IT-Dienstleister aus einem Drittland (z. B. USA) in seltenen Fällen Einsicht in personenbezogene Daten erhalten könnte. Ansonsten findet keine Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittländer oder an eine internationale Organisation statt.

 

7 Dauer der Datenspeicherung

Nach Abschluss eines Bewerbungsauswahlverfahrens werden wir Ihre Daten in der Regel innerhalb von 3 Monaten löschen, sofern keine Anstellung in unserem Unternehmen erfolgt. Für die Dauer der Vertragsbeziehung werden die personenbezogenen Daten bei uns gespeichert, darüber hinaus betragen gesetzliche Verjährungsfristen in der Regel drei Jahre. Es gelten verschiedene Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten z.B. aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO), die bis zu zehn Jahre betragen.

 

8 Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Beim Auskunfts- sowie beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG.

 

9 Widerruf von Einwilligungen

Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Der Zusendung unseres Newsletters können Sie auch durch Anklicken des Abmeldelinks im Newsletter widersprechen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Widerruf erst für die Zukunft wirkt.

 

10 Bestehen eines Beschwerderechts

Darüber hinaus haben Sie ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO i. V. m. § 19 BDSG).

 

11 Pflicht zur Bereitstellung von Daten

Sie müssen nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung eines Vertrags erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Sollten Sie uns die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfügung stellen, dürfen wir die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen.

 

12 Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall

Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.

 

13 Profiling

Wir verarbeiten teilweise Ihre Daten automatisiert mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten (Profiling), z.B. Auswertung zur zielgerichteten Kundenansprache, bedarfsgerechten Werbung einschließlich Markt- und Meinungsforschung sowie zum Scoring bzw. Rating. In die Auswertung können beispielsweise Daten zum Zahlungsverhalten (z. B. Kontoumsätze, Salden) sowie Kriterien wie Branchenzugehörigkeit und Erfahrungen aus der bisherigen Geschäftsbeziehung einfließen.

 

14 Kategorien personenbezogener Daten

Folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten wir beispielsweise: Personenstammdaten, Vertragsstammdaten, Vertragsdurchführungs- und Beendigungsdaten, Auftragsdaten, Daten zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, Bonitätsdaten, Scoring-/Ratingdaten, Werbe- und Vertriebsdaten, Daten über Ihre Nutzung von unseren angebotenen Telemedien (z.B. Zeitpunkt des Aufrufs unserer Webseiten, Apps oder Newsletter, angeklickte Seiten von uns bzw. Einträge) sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten.

 

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