Vermieter weiter zu belasten ist nicht fair

Haus & Grund: Das neue Stufenmodell bei der C02-Bepreisung kann Wohnungsmarkt verschärfen

"Das von den Bundesministerien für Bau, Justiz sowie Wirtschaft und Klimaschutz vorgestellte Stufenmodell bei der C02-Bepreisung ist keine faire Lösung." So kommentiert Christoph Schöll, Vereinsvorsitzender von Haus & Grund in Koblenz und in Personalunion Landesvorsitzender der Interessenvertretung der lmmobilienbesitzer, die Einigung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann auf eine Teilung der C02-Kosten zwischen Vermietern und Mietern sowohl bei den Wohn- als auch Nichtwohngebäuden. Schöll befürchtet, dass diese Entscheidung auch in Koblenz dazu führen wird, dass Wohnungen gar nicht mehr vermietet werden. Nach Meinung von Haus & Grund entscheiden nämlich Mieter darüber, wie viel sie heizen und duschen. Also müssten sie auch vollständig die Kosten dafür tragen.

Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für die Emissionen von Kohlendioxid (C02) erhoben. Aktuell gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne C02, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Er wird schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen. Im Gebäudebereich soll der C02-Preis laut Bundesregierung Vermieter motivieren, energetische Sanierungen ihrer Gebäude voranzutreiben, und Mieter dazu anhalten, sparsam mit Energie umzugehen. Aktuell können Vermieter die Zusatzkosten für den C02-Preis gänzlich an ihre Mieter weitergeben. Damit konnte der C02-Preis laut Politik bislang nicht die gewünschte klimapolitische Lenkungswirkung entfalten. Dem will die Bundesregierung mit der neuen Aufteilung nach dem Stufenmodell für Wohngebäude nun abhelfen.

Konkret heißt dies: Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz übernehmen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter zehn Prozent der C02-Kosten. Wenn das Gebäude jedoch mindestens dem sehr effizienten Standard (EH 55) entspricht, müssen die Vermieter keine C02- Kosten mehr tragen. Ausnahmen kann es geben, wenn Vermieter, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Milieuschutzgebieten, keinen Beitrag zur energetischen Sanierung leisten können.

 

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