Hauserben werden geschröpft

Haus und Grund warnt: Wenn Freibeträge nicht erhöht werden, müssen immer mehr Immobilien verkauft werden

Die Bundesregierung hat das Jahressteuergesetz auf den Weg gebracht. Mit diesem Gesetz geht zum 1. Januar 2023 unter anderem eine Änderung der Bewertungsvorschriften bei der Schenkung und Erbschaft von Immobilien einher. Und dies kann gravierende Konsequenzen zur Folge haben, wie Christoph Schöll, Vorsitzender des Eigentümerverbandes Haus & Grund in Koblenz und auf Landesebene, jetzt erklärt. Aus Sicht von Haus & Grund bedeutet dies, dass künftig immer mehr Erben wegen der mit den Änderungen einhergehenden höheren Versteuerung kapitulieren und ihr Erbe verkaufen müssen.

Haus & Grund schätzt nach Auskunft von Christoph Schöll, dass die gesetzliche Änderung bei Wohnhäusern und Eigentumswohnungen in weiten Teilen Deutschlands zu Wertsteigerungen von 20 bis 30 Prozent führen wird. Hört sich erst einmal gut an, doch tatsächlich werden damit künstlich Eigentumsmillionäre geschaffen. Ein Beispiel: Wurde ein Haus bisher mit 500.000 Euro veranschlagt, so ist es jetzt 650.000 Euro wert. Die Krux: „Damit steigt auch die Erbschaftssteuer“, erklärt Schöll, „obwohl gleichzeitig die bisherigen Freibeträge auf demselben Stand bleiben.“ So beträgt der Freibetrag für den Ehegatten 500.000 Euro, für Kinder 400.000 und für Enkel und Urenkel 200.000 Euro. Konkret hat ein Kind bei einem Hauswert von 500.000 Euro bisher also 100.000 Euro versteuern müssen, ist genau dasselbe Haus nun aber von heute auf morgen 650.000 Euro wert, wird das Finanzamt 250.000 Euro veranlagen. Bei einer Erbschaftssteuer von elf Prozent werden Sohn oder Tochter nicht mehr wie bisher rund 11.000, sondern satte 27.500 Euro berappen müssen.

„Private Eigentümer haben oft ihr Leben lang auf ein Haus gespart, das sie an die Kinder vererben möchten“, sagt Christoph Schöll von Haus & Grund. „Anstatt dass die Immobilie aber in der Familie bleibt, kann nun genau das Gegenteil passieren. Denn häufig werden Immobilien mit energetischem und anderem Sanierungsbedarf vererbt. Das bedeutet für die Erben leider oft, dass sie künftig keine Möglichkeit sehen, die Erbschaftsteuer aufzubringen beziehungsweise zeitnah zu erwirtschaften. Zwangsläufige Konsequenz ist der Verkauf des hart erarbeiteten Erbes.“

Ausweg aus der Zwickmühle, für die der Berliner Gesetzgeber gesorgt hat, kann laut Christoph Schöll nur die Erhöhung der Freibeträge sein, damit die Erbschaftssteuer für alle zahlbar bleibt. Ansonsten werde es zu einem Ausverkauf des privaten deutschen Immobilienbestandes und in der Folge garantiert zu steigenden Mieten kommen.

Immobilieneigentümer, die vorhaben, ein Haus zu vererben oder zu verschenken, sollten frühzeitig mit der Nachfolgeplanung beginnen, so der Rat von Haus & Grund. Eigentümer können zum Beispiel Teile der Immobilie im steuerlichen Freibetragsbereich übertragen und sich im Gegenzug Wohn- oder Nießbrauchsrechte eintragen lassen.

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