Haus & Grund lehnt Gesetzentwurf zur vorgesehenen Aufteilung des CO2-Preises zwischen Mieter und Vermieter ab

Christoph Schöll: Auf die privaten Vermieter kommt wieder mal ein großer zeitlicher und finanzieller Aufwand zu – Bundesregierung ist praxisfern

Haus & Grund Deutschland lehnt die mit einem aktuellen Gesetzentwurf vorgesehene Aufteilung des CO2-Preises zwischen Mieter und Vermieter ab. Nach Ansicht der Interessenvertretung der Immobilienbesitzer nützt diese Aufteilung weder den Mietvertragsparteien noch dem Klimaschutz – im Gegenteil: sie behindert Klimaschutz. Nach Ansicht von Christoph Schöll, Vereinsvorsitzender von Haus & Grund in Koblenz und zugleich Landesvorsitzender, ist das Gesetz eine kaum bemäntelte einseitige Umverteilung der eigentlich solidarisch zu tragenden Kosten des Klimaschutzes auf die Gruppe der vermietenden Immobilieneigentümer.

Die Bundesregierung versucht nach Ansicht von Haus & Grund mit diesem Gesetz ein Problem zu lösen, das sie mit der Einführung des CO2-Preises im Wärmebereich kurz zuvor selbst geschaffen hat: die Belastung der Bürgerinnen und Bürger mit den Kosten ihres klimaschädlichen Verhaltens. Diese  Kostenbelastung ist umweltökonomisch zwar sinnvoll, wurde aber nicht konsequent umgesetzt. Die Wissenschaft ist sich einig, dass die CO2-Bepreisung als Konzept nur sinnvoll ist, wenn die Einnahmen in Form eines Pro-Kopf-Klimageldes an die Bürger zurückgegeben werden, denn der CO2-Preis soll lenken und nicht arm machen. Das Klimageld ist zudem sozialpolitisch geboten, weil es einkommensschwache Bürger relativ stärker entlastet als einkommensstärkere. „Das Klimageld ist daher die einzige und richtige Lösung des Problems“, erklärt Christoph Schöll.

Die Aufteilung der CO2-Bepreisung wird damit gerechtfertigt, dass Mieter keinen Einfluss auf die Effizienz des Gebäudes und der Anlagentechnik haben. Haus & Grund hat allerdings erhebliche Zweifel daran, dass Eigentümer eine weitergehende Wahlfreiheit haben als die Mieter. In der Masse der vermieteten Eigentumswohnungen ist dies offensichtlich, weil nur die Gemeinschaft insgesamt entscheiden kann. Überdies mangelt es für viele Gebäude an geeigneten und bezahlbaren Technologien und an regional verfügbaren klimaneutralen Energieträgern (zum Beispiel Fern-/Nahwärme aus erneuerbaren Quellen, grünes Gas, Ökostrom), um alle Gebäude klimaneutral zu versorgen. Christoph Schöll macht zudem darauf aufmerksam, dass Eigentümer ihre Mietshäuser so gebaut und modernisiert haben, wie es nach den jeweils geltenden baurechtlichen Vorgaben und technischen Standards zulässig war und ist – und es die zur Verfügung stehenden Technologien und finanziellen Mittel möglich machen. Mieter können hingegen frei wählen, wo sie wohnen möchten. Über den Energieausweis können sie sich informieren, welchen energetischen Status das Mietobjekt hat. Die in Abrede gestellte Lenkungswirkung durch den CO2-Preis gibt es sehr wohl, gerade wenn der Mieter den vollen CO2-Preis zahlen muss: Mieterhaushalte treffen ihre Mietentscheidung immer aufgrund der warmen
Gesamtmiete. Je teurer das Heizen wird, umso weniger werden Mieter Wohnungen mit hohen Heizkosten nachfragen wollen. Die zu erzielende Kaltmiete kann also bei energetisch sanierten Wohnungen stabil bleiben
oder steigen. Vermieter müssen energetisch sanieren, um weiterhin am Markt bestehen zu können, oder die Kaltmiete senken.

Für den Praktiker Schöll, der als Rechtsanwalt tätig ist, kommen mit dem Gesetz auf die privaten Vermieter ein immenser zeitlicher Aufwand und zusätzliche Kosten zu. „Die Zahlen, die die Bundesregierung bezüglich des Aufwands vorgelegt hat, beruhen ganz offenbar auf nicht fundierten Schätzungen und pauschalen, nicht belegten Annahmen“, so der Koblenzer Vorsitzende von Haus & Grund. „Insbesondere der Einarbeitungs- und Verwaltungsaufwand des privaten Vermieters, der in der Regel nicht über eine Rechtsabteilung oder ausgelagerte Buchhaltung verfügt, wird in Anbetracht der komplexen Abrechnungswege völlig praxisfern eingeschätzt. Vermietende Privatpersonen sind häufig bereits im Rentenalter, sind juristische Laien und vermieten in der Regel ein bis drei Wohnungen. Ein Großteil von ihnen wird durch das Gesetz gezwungen, externe Hilfe in Anspruch zu nehmen.“ Der Zentralverband Haus & Grund Deutschland hat ausgerechnet, dass der Erfüllungsaufwand umgerechnet ein halbe Milliarde Euro für Zeiteinsatz, Arbeitskraft, Sachkosten und Rechtsberatung ausmachen wird. Ausgaben, auf denen die Vermieter in der Summe sitzen bleiben werden.

Angesichts der volkswirtschaftlichen Bedeutung der privaten Immobilieneigentümer in Deutschland ist das Gesetz der Bundesregierung ein herber Schlag ins Kontor und widerspricht aller Vernunft. Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer verfügen über rund 33,3 Millionen Wohnungen, also über 80,6 Prozent des gesamten Wohnungsbestandes. Sie bieten 66 Prozent aller Mietwohnungen und knapp 30 Prozent aller Sozialwohnungen an. Sie stehen für 76 Prozent des Neubaus von Mehrfamilienhäusern und investieren jährlich mehr als 95 Milliarden Euro in ihre Immobilien. Diese Summe entspricht der Hälfte der Umsätze der Bauindustrie mit ihren 2,2 Millionen Beschäftigten.

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