Haus & Grund: Heizgesetz muss die Situation von allen Senioren berücksichtigen

Christoph Schöll ärgert sich über die Begründung und Regelung einer Altersgrenze ab 80 Jahre

Das neue Heizgesetz der Bundesregierung soll für alle gelten – außer für über 80-Jährige. Wer wissen will, warum Ausnahmen nur für diese Altersgruppe vorgesehen sind, 77-, 78- und 79-Jährige aber zum Austausch ihrer Heizungen gezwungen werden, der muss sich den Gesetzentwurf genauer anschauen. „Letztlich liegt die Begründung darin“, erklärt Christoph Schöll, Vorsitzender des Eigentümerverbandes Haus & Grund in Koblenz und auf Landesebene, „dass die Lebenserwartung dieser Menschen nur halb so lang ist wie die einer Wärmepumpe. Wenn man böse sein will, sollte man hinzufügen: Nur bei guter Wartung. Ich halte diese Altersgrenze für willkürlich und in ihrer Begründung für perfide.“

„Die Anknüpfung an das vollendete 80. Lebensjahr“, so ist im Gesetzentwurf zu lesen, „begründet sich aus der Annahme, dass Gebäudeeigentümer, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, stark gefährdet sind, nicht mehr in den Genuss der Amortisation der Mehrkosten beispielsweise einer Wärmepumpe gegenüber den Investitionskosten einer Gasheizung zu kommen.“ Grund: „Die durchschnittliche Lebenserwartung für heute 80-Jährige beträgt statistisch rund 8 Jahre (Männer) beziehungsweise knapp 10 Jahre (Frauen).“

Doch damit nicht genug mit der Fürsorge in punkto Heizungsumbau: Ab dem Alter von 80 Jahren sei eine „signifikante Zahl von Personen pflegebedürftig“, bei Männern zwischen 80 und 84 liege diese Zahl bei knapp einem Viertel, bei Frauen um die 35 Prozent. Ja älter, umso bedürftiger. Und im Vergleich dazu liege die Pflegequote bei den Menschen zwischen 75 und 79 weit drunter, wobei Frauen mit 18,5 Prozent offenbar etwas anfälliger sind als Männer. So fassen Habecks Ministerielle also in brutal-schöner Gesetzgeberprosa zusammen, „dass daher angenommen werden kann, dass ab einem Alter von 80 Jahren viele Gebäudeeigentümer gefährdet sind, mit einem Technologiewechsel bei der Heizung organisatorisch überfordert zu werden“.

Wer sich nun aber über die Gnade seiner frühen Geburt freut, hat die Rechnung ohne Habeck und Co. gemacht. Christoph Schöll erklärt: „Erstens gilt das Ganze nur dann, wenn alle Miteigentümer über 80 Jahre alt sind. Und zweitens wird das alles penibel überwacht. Und dazu sollen dann die Bezirksschornsteinfeger rekrutiert werden. Man darf sarkastisch fragen, ob die dann künftig ans Pflegebett marschieren sollen?“

„Allein schon diese Passagen sind nicht kabinetts-, sondern kabarettreif“, sagt Christoph Schöll. „Die Regierung sollte das Gesetz dringend generalüberholen. Und dann auch praxistaugliche Regelungen für Senioren finden, die bekanntlich einen Großteil der Hausbesitzer ausmachen.“ Selbst SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert scheint das erkannt zu haben, der jüngst sogar eine komplette Befreiung für ältere Menschen ins Spiel gebracht hat.

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