Haus & Grund: Gutachten erklärt Heizungsgesetz in Teilen für verfassungswidrig

Christoph Schöll fordert, vor Beschlüssen im Bundestag erst einmal die offenen Fragen der Förderung zu klären

Auch wenn die Berliner Ampelkoalition nun grünes Licht gegeben hat, dass das Heizungsgesetz noch in dieser Woche im Bundestag beraten werden kann, werden die Zweifel an dem Entwurf des grünen Wirtschaftsministers Robert Habeck immer stärker. Jetzt ist ein vom bayerischen Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in einigen Teilen nicht verfassungskonform ist. Auf diese Sachlage weist Christoph Schöll hin. Der Landesvorsitzende des Eigentümerverbandes Haus & Grund Rheinland-Pfalz fordert, dass das neue Gesetz angesichts der vielen Ungereimtheiten und ungeklärten Fragen nicht vor der Sommerpause des Bundestags durchgeboxt werden darf. Schöll weiter: „Allein die Tatsache, dass die Frage der genauen Förderung weiterhin offenbleibt, verbietet es, dieses handwerklich schlecht gemachte Gesetz auf die Schnelle zu verabschieden.“

In dem Gutachten von Prof. Dr. Meinhard Schröder von der Universität Passau heißt es, dass der Gesetzestext nicht die formalen Mindestanforderungen erfüllt. So sei die Altersgrenze von 80 Jahren völlig willkürlich, die Gutachter sehen darin gleich mehrere Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Die Ungleichbehandlung zwischen Eigentümer und Mieter verstößt ebenfalls gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die Ausnahme von der Pflicht zum Heizungstausch beschränkt sich nämlich auf Immobilieneigentümer. Hochbetagte Rentner, die eine Wohnung mieten, werden nicht berücksichtigt – obwohl auch ihnen ein mit einer Sanierung verbundener Heizungstausch nicht zumutbar ist, wenn dadurch etwa die Wohnung vorübergehend unbewohnbar wird. Kritisch wird zudem gewertet, dass der Schutzstatus von Personen über 80 Jahren entfällt, wenn die weiteren Miteigentümer einer Immobilie und insbesondere einer Wohnungseigentümergemeinschaft jünger als 80 Jahre alt sind.

Zudem kritisiert das Gutachten die fehlende Klarheit bei den Ausnahmen für finanzschwache Eigentümer. Christoph Schöll erklärt dazu: „Im Gesetzesentwurf geht nicht deutlich genug hervor, dass Eigentümer von der Investitionspflicht in neue Heizungen ausgenommen sind, wenn ihnen trotz Förderung das Geld für den Einbau einer teuren Öko-Heizung fehlt. Eine Ausnahme ist nur dann gesichert möglich, wenn sich die Investition trotz sinkender Heizkosten nicht rechnet oder gemessen am Gebäudewert übermäßig hoch ausfällt. Für finanzschwache Eigentümer fehlen laut Gutachten konkrete Regelungsbeispiele, die klarstellen, dass auch Geldmangel als unbillige Härte eingestuft wird und zur Befreiung führen kann. Dies kann im schlimmsten Fall zum Verlust der Immobilie führen.“

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