Haus & Grund: Grundsteuer bis Ende Januar abgeben

Lothar Breitenbach rät, nicht bis Toresschluss zu warten

Bis Ende Januar 2023 haben alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz noch Zeit: Dann aber müssen sie ihre Grundsteuererklärung abgeben. Darauf weist Lothar Breitenbach, Vorstand von Haus & Grund in Koblenz, hin.

Nachdem die ursprünglich gesetzte Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung um drei Monate verlängert wurde, haben viele Eigentümer erst einmal aufgeatmet und die unangenehme Aufgabe vor sich hergeschoben. Damit ist nun Ende Januar endgültig Schluss. Deshalb lautet Breitenbachs Rat: Die Sache nicht weiter bis kurz vor Ende der Frist aufschieben, sondern direkt anpacken. Etwa um noch Zeit für Fragen einzukalkulieren oder auch um mögliche Server-Überlastungen zu umgehen, wie es sie bekanntlich im vergangenen Jahr gegeben hat. Ursache war ein Ansturm auf die Internetseiten der Finanzbehörden, was sich womöglich gegen Ende Januar wiederholen könnte, wenn viele Menschen auf den letzten Drücker ihrer Pflicht nachkommen wollen.

Die Eingabe der Daten ist zum Beispiel über das Elster-Portal möglich. Der Vorsitzende von Haus und Grund Koblenz, Christoph Schöll, erinnert daran, dass alle, die die Grundsteuererklärung zu spät abgeben, mit einem Verspätungszuschlag rechnen müssen. Dieser beträgt 25 Euro für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung. Gibt jemand seine Erklärung gar nicht ab, kann das zuständige Finanzamt zudem die Besteuerungsgrundlagen schätzen. „Das könnte zu Ungunsten des Eigentümers ausgehen“, so Schöll. Außerdem besteht in beiden Fällen weiterhin die Pflicht, die Grundsteuererklärung abzugeben.

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