Haus & Grund unterstützt Stadtrat in punkto Rechtsgutachten
Christoph Schöll: Land wird auch die Koblenzer dazu zwingen, die Grundsteuer B zu erhöhen – Stärkere Belastung für Vermieter und Mieter
Die Entscheidung des Koblenzer Stadtrats, ein Rechtsgutachten in Auftrag geben, um zu klären, ob es rechtmäßig ist, dass das Land die Vergabe von Fördermitteln an die Höhe der Nivellierungssätze und generell an die Finanzkraft einer Kommune knüpft, wird vom Eigentümerverband Haus & Grund begrüßt. Christoph Schöll, Vorsitzender von Haus & Grund in Koblenz und auf Landesebene, erklärt dazu, dass die Bürger in vielen Kommunen durch das seit Ende 2022 geltende Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) auch für die Grundsteuer stärker zur Kasse gebeten werden. Grund: Die Nivellierungssätze definieren die Hebesätze für kommunale Steuern. Wenn finanzschwache Städte und Gemeinden darunter liegen, werden sie faktisch gezwungen, ihre Hebesätze dahingehend anzupassen, um keine finanziellen Nachteile etwa bei Landesförderungen zu erleiden. Hinzu kommt, dass das Land finanzschwache Städte und Gemeinden über die Kommunalaufsicht ADD zu weiteren Steuererhöhungen auch über die Nivellierungssätze hinaus drängt, da ansonsten bei nicht ausgeglichenen Haushalten die Bewegungs- und Entscheidungsfreiheit stark eingeschränkt wird.
„Noch liegen wir in Koblenz bei der Grundsteuer B, die Immobilienbesitzer und letztlich über die Nebenkostenumlage auch Mieter zahlen müssen, um 45 Prozentpunkte unter dem geltenden Nivellierungssatz“, sagt Christoph Schöll, der auch für die FDP im Stadtrat sitzt. „Da die Stadt jedoch aller Voraussicht nach schon im nächsten Jahr keinen ausgeglichenen Haushalt mehr vorlegen kann, wird die Grundsteuer mit Sicherheit erhöht. Dann geht es auch den Koblenzern so wie vielen anderen Kommunen im Land, die ihre Hebesätze, vor allem die Grundsteuer B, jetzt schon teils drastisch nach oben gesetzt haben. Gezwungenermaßen.“