CO2-Steuer und 19% Mehrwertsteuer machen Gas und Heizöl wieder teurer

Haus & Grund: Jetzt muss endlich das versprochene Klimageld für die Bürger kommen

Zum 1. Januar 2024 gilt eine höhere CO2-Steuer. Darauf macht Christoph Schöll aufmerksam. Der Vorsitzende des Eigentümerverbandes Haus & Grund in Koblenz und auf Landesebene rät daher allen, die mit Öl heizen, sich jetzt noch einzudecken. Hausbesitzer und Vermieter sollten außerdem die neuen Preise in den Betriebskosten miteinkalkulieren.

Die CO2-Steuer wurde zum 1. Januar 2021 als Steuer auf CO2-Emissionen für Erdöl und Erdgas eingeführt. Für 2021 betrug sie 25 Euro pro Tonne CO2, in den Jahren 2022 und 2023 waren es 30 Euro. Ab 2024 sind es 40 Euro, ab 2025 dann 50 Euro. Über den sogenannten Emissionsfaktor werden diese Zusatzkosten auf einen Liter Erdöl beziehungsweise eine Kilowattstunde Erdgas umgeschlagen. Sind in diesem Jahr für jeden verkauften Liter Heizöl 9,57 Cent brutto als CO2-Abgabe zu entrichten, so steigt der Preis kommendes Jahr auf 12,73 Cent je Liter. Bis 2027 wird laut Christoph Schöll mit einem Preis von 27,07 Cent der Liter gerechnet.

Wer mit Gas heizt, wird ab 2024 einen Bruttopreis von 0,96 Cent/kWh zahlen, bisher waren es 0,64 Cent. Bei einem Verbrauch von 6000 kW/h sind dies 57 Euro auf den Verbrauch obendrauf. 2027 sollen es dann 122 Euro sein. Bewohner eines Einfamilienhauses mit Gasheizung müssen allein von 2023 bis 2025 mit einer CO2-Steuer von insgesamt rund 500 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer rechnen – und das zusätzlich zu den Heizkosten. Da gleichzeitig ab 1. Januar 2024 die Mehrwertsteuer auf Gas von sieben Prozent wieder auf den normalen Steuersatz von 19 Prozent hochgesetzt wird, kommen aufs gesamte Jahr gesehen weitere Kosten auf Hausbesitzer und Mieter zu. Das wird den Gaspreis für alle um rund elf Prozent verteuern. Ob es tatsächlich für den Einzelnen etwas bringt, dass bis 31. März 2024 noch die Gaspreisbremse für Preise von mehr als 12 Cent pro Kilowattstunde gilt, stellt der Haus & Grund-Vorsitzende in Frage.

Nachdem der Bundesregierung infolge des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts nun 60 Milliarden Euro für die Finanzierung von weiten Teilen des umstrittenen Heizungsgesetzes fehlen, plädiert der Haus & Grund-Zentralverband Deutschland dafür, auf ordnungsrechtliche, gesetzliche Vorgaben  gänzlich zu verzichten. Stattdessen sollten CO2-Zertifikate und deren Preis den Eigentümern signalisieren, wann und wo die günstigsten Einsparpotenziale liegen.

Ergänzend sagt Christoph Schöll: „Die CO2-Bepreisung muss dann aber auch endlich und zwingend, wie ursprünglich versprochen, durch ein Pro-Kopf-Klimageld ergänzt werden. Nur so fließen die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürger zurück und es wird automatisch ein sozialer Ausgleich geschaffen.“

Zurück

Cookie-Hinweis

Diese Website nutzt Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung zu ermöglichen. Wenn Sie nachfolgend zustimmen, werden alle Einstellungen aktiviert.

Cookie-Einstellungen